UNSERE KOMMUNIKATIONSREGELN IM DETAIL...

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an Licht und Partner Wirtschaftsjuristen ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation sowie auf Geschäftspapieren von Licht und Partner Wirtschaftsjuristen veröffentlichten E-Mail-Adressen.
  2. Licht und Partner Wirtschaftsjuristen nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen: „Adobe Acrobat“ ab 6.0 und „Vorschau“ (.pdf). Weitere Formate werden nach schriftlicher Erlaubnis seitens Licht und Partner Wirtschaftsjuristen fallweise akzeptiert.
  3. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden.
  4. Die Gesamtgröße einer E-Mail inkl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von zehn Megabyte (MB) beschränkt.
  5. In E-Mails mit ausführbaren Dateien (z. B. *.exe, *.bat) werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.
  6. Es wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass E-Mails auf Viren und Spam überprüft werden. E-Mails, die als Viren oder Spam klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet.
  7. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist (Viren, Spam, technische Probleme), erfolgt keine elektronische Rückinformation an den Absender. Es ist Angelegenheit des Absenders, bei Bedarf eine Bestätigung des korrektes E-Mail-Eingangs einzuholen.
  8. Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen.