Im Folgenden finden Sie wichtige Fragen und deren (kurze) Antworten rund um das Thema Datenschutz und Datensicherheit mit Quellenangaben zum Nachlesen oder für eine umfassendere Beantwortung. Dieses FAQ-Datenbank wird von Zeit zu Zeit fortgeführt, insofern lohnt sich das regelmäßige Vorbeischauen.
Der LfDI Baden-Württemberg erwartet von Schulen, dass sie Schülern bis zu den Sommerferien 2022 Alternativen zum Cloud-Dienst MS 365 für den Schulbetrieb anbieten. Ab dem kommenden Schuljahr ist die Nutzung von MS 365 an Schulen zu beenden oder deren datenschutzkonformer Betrieb ist von den verantwortlichen Schulen eindeutig nachzuweisen.
Der LfDI begleitete und beriet zuvor das Kultusministerium Baden-Württemberg über einen langen Zeitraum in einem intensiven und umfangreichen Verfahren zum eventuellen Einsatz von MS 365 an Schulen. Datenschutzrechtlich besonders bedenkliche Funktionen von MS 365 waren abgeschaltet bzw. wurden soweit möglich deaktiviert, wie zB die Erfassung von Telemetrie- und Diagnosedaten. Weiterhin wurden zusätzliche Sicherheitsfunktionen implementiert und Accounts nur für Lehrkräfte vergeben, nicht jedoch für Schüler. Jetzt werden Alternativen gefordert (Kuntz, in: ZD-Aktuell 2022, 01147). Zum Artikel...
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt nach §7 BSI-Gesetz vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky. Das BSI empfiehlt, Anwendungen aus dem Portfolio von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen. Zum Artikel...
1) Anfrage der Kommune bei und Mitteilung der Jubiläen und Geburtstage durch die Meldebehörde gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 BMG zulässig.
2) Gratulation durch den Mandatsträger und dafür notwendige Datenverarbeitungen innerhalb der Kommune gemäß § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) zulässig.
3) Keine generelle Erlaubnis besteht jedoch zur Veröffentlichung der aus dem Melderegister erlangten personenbezogenen Daten der Jubilare ("Einwilligung erforderlich").
(Quelle: 3. TB DS-GVO LfDI Thüringen)
Hier finden Sie die datenschutzrechtlichen Pflichten eines Auftragsverarbeiters i. S. d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 27. Mai 2021
(Stand: 16. Juni 2021)
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