UNSERE KOMMUNIKATIONSREGELN IM DETAIL...
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an Licht und Partner Wirtschaftsjuristen ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation sowie auf Geschäftspapieren von Licht und Partner Wirtschaftsjuristen veröffentlichten E-Mail-Adressen.
- Licht und Partner Wirtschaftsjuristen nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen: „Adobe Acrobat“ ab 6.0 und „Vorschau“ (.pdf). Weitere Formate werden nach schriftlicher Erlaubnis seitens Licht und Partner Wirtschaftsjuristen fallweise akzeptiert.
- In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden.
- Die Gesamtgröße einer E-Mail inkl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von zehn Megabyte (MB) beschränkt.
- In E-Mails mit ausführbaren Dateien (z. B. *.exe, *.bat) werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.
- Es wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass E-Mails auf Viren und Spam überprüft werden. E-Mails, die als Viren oder Spam klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet.
- Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist (Viren, Spam, technische Probleme), erfolgt keine elektronische Rückinformation an den Absender. Es ist Angelegenheit des Absenders, bei Bedarf eine Bestätigung des korrektes E-Mail-Eingangs einzuholen.
- Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen.