Unsere Standardleistungen


 

Zu unseren Standardleistungen gehören insbesondere die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Sinne des Art. 39 Datenschutzgrundverordnung und im öffentlichen Bereich die Aufgaben gemäß § 7 Bundesdatenschutzgesetz n. F. sowie § 15 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG).