Unsere Zusatzleistungen


 

Neben unseren Standardleistungen im Sinne des Art. 39 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und im öffentlichen Bereich § 7 Bundesdatenschutzgesetz neue Fassung (BDSG n.F.) sowie § 15 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) bieten wir Ihnen noch folgende Leistungen im Bereich Daten- und Hinweisgeberschutz, Vergabe und Förderung an: