Neben unseren Standardleistungen im Sinne des Art. 39 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und im öffentlichen Bereich § 7 Bundesdatenschutzgesetz neue Fassung (BDSG n.F.) sowie § 15 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) bieten wir Ihnen noch folgende Leistungen im Bereich Daten- und Hinweisgeberschutz, Vergabe und Förderung an:
Im Bereich Hinweisgeberschutz:
Im Bereich Vergabeverfahren und Fördermittelmanagement:
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