Datenschutzkonforme Nutzung des Videokonferenzsystems Zoom in Hessen.

Wir erstellen gerade Inhalte für diese Seite. Um unseren eigenen hohen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden benötigen wir hierfür noch etwas Zeit.Im Rahmen des „Hessischen Modells“ können Hochschulen das Videokonferenzsystem Zoom nutzen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die Hochschulen arbeiten dabei mit einem Diensteanbieter aus Europa zusammen, um sicherzustellen, dass möglichst wenige personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden.

Die dem „Hessischen Modell“ zu Grunde liegenden Anforderungen beziehen sich dabei auf folgende Aspekte:
•Installation, Konfiguration und Betrieb durch geeigneten Auftragsverarbeiter;
•Pseudonymisierung, technische und organisatorische Maßnahmen;
•Ende-zu-Ende-Verschlüsselung;
•Virtual Private Network (VPN);
•Beschränkung hinsichtlich der Nutzung und
•ausreichende Information der Teilnehmenden.

(Quelle: Kuntz, in: ZD-Aktuell 2022, 01229)