Vergabeverfahren und Förderung

Jährlich vergeben Bund, Länder und Kommunen öffentliche Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen.  Damit beträgt das jährliche Gesamtvolumen etwa 4% des Bruttoinlandsproduktes der Bundesrepublik Deutschland, wobei Kommunen der mit Abstand größte öffentliche Auftraggeber sind.

Unter öffentlichen Aufträgen versteht man alle von öffentlichen Auftraggebern ausgeschriebenen und vergebenen Aufträge, die sie zur Erfüllung ihrer (Verwaltungs-)Aufgaben benötigen. Das Vergaberecht bezeichnet wiederum die Gesamtheit der Rechtsnormen und Vorschriften, die dabei die Beschaffung und Vergabe öffentlicher Aufträge regeln. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die mit öffentlichen Geldmitteln beschafften Güter und Dienstleistungen zu den am Markt wirtschaftlichsten Konditionen bezogen werden. Zudem sollen hierdurch ein relativer Wettbewerb und die gebotene Transparenz sichergestellt und zugleich die Diskriminierung von Marktteilnehmern verhindert werden.

Trotz zahlreicher Entlastungsbestrebungen im Rahmen der Entbürokratisierung – wie jüngst mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes - Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht vom 16. November 2023 (GVBl. S. 291) – bedeuten Schnelllebigkeit und Komplexität des Vergaberechts sowie anknüpfende Schwierigkeit rechtssicherer Vergabeverfahren weiterhin erhebliche Aufwendungen für Kommunen als Vergabestellen, aber auch für private Unternehmen auf der Bieterseite. Vergabeprozesse binden erhebliche Ressourcen und erfordern stets aktuelle Rechtskenntnisse.  Und genau hier knüpft die Idee von Dr. Licht und Partner Wirtschaftsjuristen an:

Dank unserer praktischen Erfahrung bei der Durchführung von Vergabeverfahren und einer tiefgreifenden Expertise im Vergaberecht begleiten wir Sie als Beschaffungsdienstleister nicht nur entlang des Beschaffungsprozesses bei nationalen und europaweiten Vergaben im Lieferungs-, Dienstleistungs- und Baubereich, sondern helfen Ihnen auch, eigenes Knowhow in der Behörde und im Unternehmen aufzubauen sowie eine auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete, pragmatische Vergabelösung zu etablieren. Dabei bleiben Sie als öffentlicher Auftraggeber weiterhin „Herr des Verfahrens“ und behalten damit die Oberhand über den Beschaffungsprozess. Unser Anliegen ist es, Ihr Personal zu entlasten und Vergabeverfahren schnell und rechtssicher mit einem wirtschaftlichen Ergebnis durchzuführen. Unser Angebot umfasst zudem ein Fördermittelmanagement, welches die Fördermittelsuche, die Beantragung, das Projekt- und Fördermittelcontrolling sowie die Dokumentation und Berichterstattung für den Verwendungsnachweis vereint.

Private Unternehmen, die erst als Bieter und später als Auftragnehmer am Vergabeverfahren beteiligt sind, sehen sich bei der Erstellung von Angebotsunterlagen ebenfalls zahlreichen Schwierigkeiten ausgesetzt; immerhin stehen mit unvollständigen Angebotsunterlagen mithin erhebliche Umsatzeinbußen auf dem Spiel. Gern möchten wir Ihnen bei der Zusammenstellung der Angebotsunterlagen behilflich sein und übernehmen für Sie die Prüfung auf Vollständigkeit sowie den Nachweis der Übermittlung. Im Rahmen unserer Fachkenntnis prüfen wir auch gerne Ihre Leistungsbeschreibung auf Inhalt und Rechtmäßigkeit.