Durchführung von Online-Prüfungen an Hochschulen


Q 1 Was hält der TLfDI von Klassenarbeiten/ Leistungskontrollen auf digitalem Weg? Andere Länder (Bremen, NRW) haben dazu bereits konkrete Regelungen im Schulgesetz.

Dem TLfDI ist nicht bekannt, dass in anderen Bundesländern Klassenarbeiten oder andere Leis- tungskontrollen Online geschrieben werden. In Thüringen ist die Durchführung von Online-Klau- suren schulrechtlich nicht geregelt. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen dann keine Be- denken gegen ein solches Online-Verfahren, wenn die Datensicherheit des Übertragungswegs vom Standort der Schülerinnen und Schüler bis zum empfangenden Lehrergerät (Ende-zu-Ende Verschlüsselung) gewährleistet werden kann. Soll festgestellt werden, ob die Prüfung ohne Täu- schung und ohne die Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln erfolgt, ist die datenschutzge- rechte Umsetzung durch sog. Proctoring-Software sehr anspruchsvoll. Auch bei einem daten- schutzrechtlich zulässiges Verfahren muss bei den betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schülern, ansonsten bei deren Eltern eine Einwilligung zur Teilnahme an dem Verfahren eingeholt werden.

Quelle: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, FAQ zur Videokonferenz der Schulleitungen mit dem ThILLM zum Thema Corona-Pandemie und Schule, Stand Dezember 2021


Auszug aus dem 3. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz nach der DS-GVO des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020; 

Zitiervorschlag: 3. TB DS-GVO LfDI Thüringen

Der 3. Tätigkeitsbericht DS-GVO steht im Internet unter www.tlfdi.de zum Abruf bereit. Erfurt, im Oktober 2021


Wissenschaftlicher Artikel:

"Prüfungsphase in Zeiten der Covid-19-Pandemie Rechtssicherheit bei E-Klausuren"

Stand 2020