Allgemeine Hinweise

Zwar sollte grundsätzlich die interne Meldestelle auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten (§ 16 Abs. 1 Satz 4 HinSchG). Es besteht allerdings keine Verpflichtung, die Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen (§ 16 Abs. 1 Satz 5 HinSchG). Hiervon haben wir Gebrauch gemacht. Aus diesem Grund bitten wir Sie, Meldungen nicht anonym durchzuführen, da bei den anonymen Meldungen vor allem problematisch ist, dass wir als Meldestelle nicht prüfen können, ob der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG eröffnet ist und die Meldung im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit erfolgt.

Des Weiteren weisen wir Sie daraufhin, dass Sie als hinweisgebende Person zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist, da § 38 HinSchG Personen einen Schadensersatzanspruch gibt, die Opfer einer fehlerhaften Meldung bzw. Offenlegung durch den Hinweisgeber geworden sind. Der Höhe nach richtet sich der Ersatzanspruch nach allgemeinem Schadensrecht (§§ 249 ff. BGB).


Meldekanäle (§ 16 HinSchG)

E-Mail

Meldestelle@lichtupartner.de

Telefon

03683 / 40 927 76

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Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Datenschutz und die Vertraulichkeit der uns anvertrauten Informationen haben für uns einen hohen Stellenwert. Wir werden Ihre Daten nach den Vorgaben der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze verarbeiten und verpflichten uns zu entsprechenden Maßnahmen der Daten- und IT-Sicherheit. Wir verwenden die von Ihnen im Rahmen des Hinweisgebersystems angegebenen Informationen unter anderem zum Zweck der Überprüfung und Dokumentation der Meldungen, für interne Ermittlungen (einschließlich der Weitergabe an externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder andere berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsträger sowie an betroffene Organisationen) und ggf. zur Weitergabe an staatliche Stellen (wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte). Allen Hinweisgebern sichern wir eine vertrauliche Bearbeitung zu. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung rechtlicher Pflichten gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO. Zudem wahren wir die Vertraulichkeit der Identität aller geschützten Personen (Hinweisgeber, Täter und die sonstigen in der Meldung genannten Personen) nach § 8 Abs. 1 HinSchG. Das Gebot der Vertraulichkeit umfasst alle Informationen, die auf die Identität dieser Personen hinweisen bzw. aus denen sich ihre Identität ableiten lässt (BT-Drs. 20/3442, 74). Weitere Informationen können Sie unseren Informationen zum Datenschutz entnehmen!