Neben unseren Standardleistungen im Sinne des Art. 39 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und im öffentlichen Bereich § 7 Bundesdatenschutzgesetz neue Fassung (BDSG n.F.) sowie § 15 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) bieten wir Ihnen noch folgende Leistungen im Bereich Datenschutz an:
Neben den unten aufgeführten Aufgaben eines DSB sind wir zudem Ansprechpartner in den Bereichen Transparenz (Thüringer Transparenzgesetz), Thüringer Inklusionsgesetz (Thür-GIG) der EU-Whistleblower-Richtlinie (später Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchg)).
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten (nicht abschließend!)
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